Buchungsbedingungen* Die kombinierten Reiseleistungen, die Ihnen angeboten werden, stellen eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 dar. Daher unterliegen Sie allen EU-Rechten, die für Pauschalreisen gelten. Öland Bike Rental trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise als Ganzes. Darüber hinaus ist der Öland Bike Hire rechtlich abgesichert, um Ihre Zahlungen zurückzuerstatten und, falls der Transport in der Pauschalreise enthalten ist, Ihre Rückreise zu gewährleisten, falls er oder das Unternehmen zahlungsunfähig werden. Lesen Sie mehr über das Pauschalreisegesetz weiter unten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Fahrradverleih Öland:
Die Person, die das Paket bucht, muss mindestens 18 Jahre alt sein, um
Begleitende Kinder unter 15 Jahren müssen einen Fahrradhelm tragen.
Die vertraglich vereinbarte Zeit, die nicht genutzt wird, wird nicht erstattet.
Wenn Sie stornieren möchten, müssen Sie uns dies mindestens 48 Stunden im Voraus mitteilen. Wenn Ihre Buchung zum Beispiel an einem Donnerstag beginnt, müssen Sie bis Dienstag stornieren. Sie erhalten eine Erstattung von 90 % des gezahlten Betrags. Wenn Sie später als 48 Stunden vor dem Anreisedatum stornieren, erhalten Sie keine Erstattung.
Eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 kr ist inbegriffen.
Sie müssen jeden Schaden an Ihrem Fahrrad dem ÖC melden.
Bei verspäteter Rückgabe des Fahrrads wird Ihnen das 4-fache der Kosten für die verlängerte Zeit erstattet.
Alle Mietaktivitäten erfolgen auf eigene Gefahr. ÖC übernimmt keine Haftung für Personen- oder Kleidungsschäden, die während der Mietzeit auftreten können.
Halten Sie sich bei der Abholung des Fahrrads/Produkts bereit, sich auszuweisen. Es reicht aus, wenn sich eine Person in der Gruppe, die über 18 Jahre alt ist, ausweisen kann.
Ansonsten gilt das Fernabsatzgesetz.
Gemäß dem Datenschutzgesetz müssen Sie ÖC ermächtigen, Ihre Daten zu registrieren. Sie haben das Recht, Ihre Daten löschen zu lassen.
ÖC folgt im Streitfall den Empfehlungen der Allgemeinen Beschwerdestelle.
Sie ermächtigen ÖC, Ihnen E-Mails zur Buchungsbestätigung und Nachbereitung zu senden. Wir werden Ihnen keine Newsletter oder andere E-Mails nach Ihrem Besuch bei uns schicken.
Durch die Annahme dieser Einkaufsbedingungen kommt ein verbindlicher Vertrag zustande, wenn die Zahlung erfolgt.
Die wichtigsten Rechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302:
Die Reisenden erhalten vor Abschluss des Pauschalreisevertrags alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise.
Es gibt immer mindestens einen Unternehmer, der für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich ist.
Die Reisenden erhalten eine Notrufnummer oder eine Kontaktstelle, an der sie sich mit dem Veranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
Der Reisende kann die Pauschalreise mit angemessener Vorankündigung und möglicherweise gegen einen Aufpreis auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn sich bestimmte Kosten erhöhen (z. B. Treibstoffpreise) und wenn dies im Vertrag ausdrücklich angegeben ist, in jedem Fall aber spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wird der Preis um mehr als 8 % des Pauschalreisepreises erhöht, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Preis zu erhöhen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sinken.
Die Reisenden können den Vertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr kündigen und erhalten eine vollständige Erstattung aller Zahlungen, wenn sich wesentliche Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich ändern. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Reise storniert, haben die Reisenden Anspruch auf Erstattung und gegebenenfalls Entschädigung.
In Ausnahmefällen können Reisende den Vertrag vor Beginn der Pauschalreise kündigen, ohne eine Stornogebühr zu zahlen, z. B. bei schwerwiegenden Sicherheitsproblemen am Zielort, die die Pauschalreise beeinträchtigen könnten.
Darüber hinaus kann der Reisende jederzeit vor Beginn der Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten, wobei eine angemessene und gerechtfertigte Stornogebühr erhoben wird.
Können wesentliche Teile der Pauschalreise nach Beginn der Pauschalreise nicht vertragsgemäß erbracht werden, so ist ohne Mehrpreis ein geeignetes Ersatzangebot zu unterbreiten. Der Reisende kann den Vertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr kündigen, wenn die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden und dies die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter keine Abhilfe schafft.
Der Reisende hat auch Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder mangelhaft erbracht werden.
Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden zu unterstützen, wenn er sich in Schwierigkeiten befindet; wird der Veranstalter oder - in einigen Mitgliedstaaten - der Vermittler zahlungsunfähig, werden die Zahlungen zurückerstattet.
Wird der Veranstalter oder gegebenenfalls der Vermittler nach Beginn der Pauschalreise zahlungsunfähig und ist die Beförderung in der Pauschalreise inbegriffen, ist die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Ölands Cykeluthyrning hat bei der Kammarkollegiet Insolvenzschutz beantragt. Reisende können sich an diese Stelle oder gegebenenfalls an die zuständige Behörde Kammarkollegiet, Birger Jarlsgatan 16, 114 34 Stockholm, 08-700 08 00, registratur@kammarkollegiet.se, wenden, wenn Leistungen aufgrund der Insolvenz von Ölands Cykeluthyrning nicht erbracht werden.
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in nationales Recht umgesetzten Fassung.
https://svenskforfattningssamling.se/doc/20181217.html
Ich habe die Buchungsbedingungen gelesen und akzeptiere sie. Sie werden erst wirksam, wenn die Anfrage bestätigt und die Anzahlung geleistet wurde.